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BVerwG, 21.08.1989 - 6 B 22.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsprozess - Mindestanforderungen an die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 06.06.1989 - Bf I 50/88
- BVerwG, 21.08.1989 - 6 B 22.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1989 - 6 B 22.89
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen, konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen kann, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen; dies ist durch Anführung mindestens einer konkreten Rechtsfrage, die die Beschwerde in diesem Sinne für grundsätzlich klärungsbedürftig hält, darzulegen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII B 78/61] ).